Köln, den 15. März 2005

Sehr geehrte Kunden und Geschäftsfreunde, liebe Aktionäre,

der plötzliche Tod unseres Vorsitzenden Alfred Freiherr von Oppenheim, dessen Stellvertreter im Aufsichtsrat der Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA ich in den vergangenen fünf Jahren war, bedeutet auch für dieses Gremium einen unersetzlichen Verlust. Im Einvernehmen mit allen Kommanditaktionären und vorgeschlagen von den persönlich haftenden Gesellschaftern, hat das Amtsgericht Köln am 14. Januar 2005 Friedrich Carl Freiherr von Oppenheim als weiteres Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Im Berichtsjahr 2004 verschaffte sich der Aufsichtsrat in vier Sitzungen ein umfassendes Bild von der Geschäftsentwicklung, der Risikolage der Bank und des Konzerns sowie von grundsätzlichen Fragen der Geschäftsführung und der Unternehmensplanung. Im Mittelpunkt standen jeweils die aktuellen Monatsbilanzen sowie die Gewinn-und-Verlust-Rechnungen der Bank und des Konzerns im Vergleich zu den Plan- und Vergleichszahlen des Vorjahres. Gemeinsam mit den persönlich haftenden Gesellschaftern erörterte der Aufsichtsrat ausführlich Initiativen zur Steigerung der Ertragslage beziehungsweise zur Kostenkontrolle und -senkung sowie die strategische Entwicklung des Bankhauses.

Der Aufsichtsrat entschied über die nach Gesetz und Satzung zustimmungspflichtigen Kredite. Er befaßte sich mit allen Engagements, die mit größeren oder mit erhöhten Risiken behaftet waren und sind, und sprach ausführlich über die Struktur des Kreditportfolios. Darüber hinaus ließ er sich umfassend über die mit Marktrisiken behafteten Geschäfte unterrichten. Gleiches gilt für deren mögliche risikorelevante Auswirkungen, die Entwicklung des Value at Risk und die Limitauslastung.

Neben wesentlichen Personalentscheidungen und Investitionsvorhaben informierte sich der Aufsichtsrat über besondere Einzelvorgänge des Geschäftsjahres. Dazu gehörten Veränderungen des Beteiligungsportfolios und die geplante Umstellung der Rechnungslegung auf die International Financial Reporting Standards (IFRS).

Mit dem geplanten Erwerb der BHF-BANK AG hat sich der Aufsichtsrat intensiv beschäftigt und durch seine Beschlüsse die Grundlagen hierfür geschaffen. Nach der zum Jahreswechsel 2004/2005 erfolgten Übernahme der BHF-BANK AG sieht das Gesetz aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat für die Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA als Konzernobergesellschaft vor. Infolgedessen wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die Anzahl der Vertreter der Anteilseigner von bisher zwei auf sechs anzuheben. Mit Schreiben vom 14. Februar 2005 haben die persönlich haftenden Gesellschafter des weiteren die Wahl von sechs Arbeitnehmervertretern für den zukünftig zwölfköpfigen Konzernaufsichtsrat veranlaßt, die aufgrund des dafür vorgesehenen Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.

Vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats legte die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Düsseldorf, ihren Bericht über den von ihr geprüften und für den in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften befundenen Jahresabschluß und den Lagebericht sowie den Prüfungsbericht über den Konzernabschluß und den Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2004 vor.

Die Wirtschaftsprüfer standen zudem der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat während des gesamten Geschäftsjahres zur Erörterung von Einzelfragen zur Verfügung. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte dem Jahresabschluß sowie dem Konzernabschluß einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Auf Grundlage dieser Informationen und der Erörterung der Prüfungsberichte sowie der darin enthaltenen Erläuterungen prüfte der Aufsichtsrat den Jahresabschluß, den Lagebericht und den Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafter für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Ebenso prüfte er den Konzernabschluß und den Konzernlagebericht hinsichtlich ihrer Klarheit sowie ihrer Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit. Der Aufsichtsrat nahm die Prüfungsberichte des Abschlußprüfers zustimmend zur Kenntnis. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Danach billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluß und den Lagebericht, den Konzernabschluß und den Konzernlagebericht. Er schließt sich dem Vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafter hinsichtlich der Verwendung des Bilanzgewinns an.

Der Aufsichtsrat

Georg Baron von Ullmann
(Vorsitzender)

Zum Anfang dieser Seite Top