Der deutsche Corporate Governance Kodex dient dazu, die Prinzipien der verantwortungsvollen Unternehmensführung und -überwachung börsennotierter Gesellschaften für nationale und internationale Investoren transparent zu machen. Ziel des Regelwerks ist es, das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert wesentliche Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, wie beispielsweise eine mangelnde Ausrichtung auf Aktionärsinteressen, die duale Unternehmensstruktur mit Vorstand und Aufsichtsrat oder die Frage nach der eingeschränkten Unabhängigkeit von Aufsichtsräten und Abschlußprüfer.
Der Corporate Governance Kodex richtet sich nicht unmittelbar an Sal. Oppenheim jr. & Cie. als Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), weil das Bankhaus keine börsennotierte Gesellschaft ist. Trotzdem beachten die Bank und ihre Mitarbeiter diese Grundsätze, soweit sich aus der Rechtsform der KGaA und ihrer Organe keine Besonderheiten ergeben.
Die Organe der Gesellschaft sind:
Die persönlich haftenden Gesellschafter führen die Geschäfte der Gesellschaft gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist jedoch zur alleinigen und selbständigen Vertretung der Gesellschaft nach außen berechtigt. In ihrer Funktion als persönlich haftende Gesellschafter sind sie Geschäftsleiter und gleichzeitig Teilhaber, weil sie mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Der Aktionärsausschuß führt die ihm von der Satzung und von der Hauptversammlung übertragenden Aufgaben durch und vertritt die Kommanditaktionäre sowie die Gesellschaft gegenüber den persönlich haftenden Gesellschaftern, soweit nicht die Hauptversammlung oder der Aufsichtsrat zwingend zuständig ist. Der Aktionärsausschuß und die persönlich haftenden Gesellschafter haben gemeinsam festgelegt, daß für bestimmte Geschäfte, die über den Rahmen des Üblichen hinausgehen, die Zustimmung des Aktionärsausschusses erforderlich ist.
Die Hauptversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Entlastung der übrigen Organe und wählt den Abschlußprüfer. Der Beschluß über die Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter.
Der Aufsichtsrat von Sal. Oppenheim besteht aus drei Mitgliedern. Nach der zum Jahreswechsel 2004/2005 erfolgten Übernahme der BHF-BANK AG sieht das Gesetz aufgrund der gestiegenen Mitarbeiterzahl einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat für die Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA als Konzernobergesellschaft vor. Infolgedessen wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, die Anzahl der Vertreter der Anteilseigner von bisher zwei auf sechs anzuheben. Mit Schreiben vom 14. Februar 2005 haben die persönlich haftenden Gesellschafter des weiteren die Wahl von sechs Arbeitnehmervertretern für den zukünftig zwölfköpfigen Konzernaufsichtsrat veranlaßt, die aufgrund des dafür vorgesehenen Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.