Berichterstattung über Beziehungen zu
nahestehenden Personen

1. Identifizierte nahestehende Unternehmen und Privatpersonen des Bankhauses

Als nahestehende Personen gelten natürliche sowie juristische Personen und Unternehmen, die das berichtende Unternehmen oder eines seiner Tochterunternehmen beherrschen können oder die auf das berichtende Unternehmen oder auf seine Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar wesentlich einwirken können, sowie diejenigen natürlichen sowie juristischen Personen und Unternehmen, die das berichtende Unternehmen beherrschen kann oder auf die es wesentlich einwirken kann.

Als nahestehende Unternehmen des Bankhauses haben wir demnach sämtliche verbundene Unternehmen, soweit sie nicht konsolidiert werden, sowie Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen identifiziert (auf die Liste der in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen in diesem Anhang wird verwiesen).

Als nahestehende Privatpersonen behandeln wir das Key Management sowie mit ihm im Sinne des § 1589 BGB im ersten Grad verwandte Personen und deren Ehegatten. Unter dem Key Management haben wir die Partner des Bankhauses, die geschäftsführenden Direktoren sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Aktionärsausschusses subsumiert.

2. Geschäfte mit nahestehenden Personen des Bankhauses

Per 31. Dezember 2004 beliefen sich die gewährten Kredite und eingegangenen Haftungsverhältnisse für nahestehende Unternehmen auf 29.839 T € (Vorjahr: 35.568 T €) und für nahestehende Privatpersonen auf 360.926 T € (Vorjahr: 301.698 T €). Von diesen gewährten Krediten und eingegangenen Haftungsverhältnissen entfallen 92.456 T € (Vorjahr: 82.853 T €) auf die persönlich haftenden Gesellschafter und 81.383 T € (Vorjahr: 79.311 T €) auf die Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Kredite an nahestehende Personen und Unternehmen wurden zu marktüblichen Konditionen vergeben.

Die per 31. Dezember 2004 von den nahestehenden Personen beim Bankhaus unterhaltenen Einlagen betrugen 104.283 T € (Vorjahr: 78.161 T €). Die diesen Personen gewährten Konditionen für Kapitaleinlagen sind marktüblich.

Die im Geschäftsjahr im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften von nahestehenden Personen beim Bankhaus vereinnahmten marktüblichen Provisionen und Depotgebühren betrugen im Geschäftsjahr 286 T € (Vorjahr: 245 T €). Zwischen dem Bankhaus und der Oppenheim Pramerica Fonds Trust GmbH (vormals Oppenheim Prumerica Fonds Trust GmbH) bestehen die folgenden Dienstleistungsverträge:

  • Geschäftsbesorgungsvertrag bezüglich der Verwahrung und Verwaltung von Anteilscheinen,
  • Bridge I Service Agreement,
  • Bridge I IT-Dienstleistungsvertrag,
  • Softwarenutzungsvertrag,
  • Vertriebsvereinbarung.

Die im Zusammenhang mit diesen Verträgen erwirtschafteten Erträge beliefen sich auf 3.458 T € (Vorjahr: 3.657 T €).

Des weiteren existiert zwischen der Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH und der Oppenheim Pramerica Fonds Trust GmbH eine Vertriebsvereinbarung. Die in diesem Zusammenhang bei der Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH angefallenen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr 2004 24.622 T € (Vorjahr: 23.024 T €).

Die Bank Sal. Oppenheim (Luxembourg) S.A. hat im Geschäftsjahr 2004 von der Oppenheim Pramerica Asset Management S.à r.l. (vormals Oppenheim Prumerica Asset Management S.à r.l.) Erträge aus einem Geschäftsbesorgungsvertrag in Höhe von 1.100 T € (Vorjahr: 823 T €) und Erträge aus Mietverträgen in Höhe von 295 T € (Vorjahr: 284 T €) erzielt. Des weiteren hat die Oppenheim Pramerica Fonds Trust GmbH im Geschäftsjahr von der Bank Sal. Oppenheim jr. & Cie. (Luxembourg) S.A. wegen geleisteter Vertriebsunterstützung einen Betrag in Höhe von 754 T € erhalten.

Die Oppenheim Capital Management GmbH hat im Geschäftsjahr 2004 von der Pramerica Asset Management S.à r.l. Beratungshonorare in Höhe von 54 T € (Vorjahr: 469 T €) erhalten. Aus einer zwischen dem Bankhaus und der IVG Immobilien AG, Bonn, bestehenden Mandatsvereinbarung wurden Erträge in Höhe von 217 T € generiert. Des weiteren sind aufgrund bestehender Rahmenvertriebsvereinbarungen zwischen dem Bankhaus, der Oppenheim Pramerica Fonds Trust GmbH und der IVG Immobilien AG, Bonn, insgesamt 779 T € für die Vermittlung von Fondsanteilen gezahlt worden.

Zwischen der Oppenheim Research GmbH und der IVG Immobilien AG, Bonn, wurde ein Vertrag über Kapitalmarktbetreuung geschlossen. Für die finanzanalytische Begleitung erhält die Oppenheim Research GmbH ein jährliches Entgelt in Höhe von 49 T €.

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3. Angaben zu Bezügen der nahestehenden Personen

Auf die Angabe von Organbezügen wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Pensionsrückstellungen für ehemalige persönlich haftende Gesellschafter und ihre Hinterbliebenen betragen 14.786 T € (Vorjahr: 16.177 T €).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 HGB)

Aus unserer Beteiligung an der Liquiditäts-Konsortialbank GmbH, Frankfurt am Main, besteht eine Nachschußverpflichtung in Höhe von 2.400T €. Daneben besteht eine quotale Eventualhaftung für die Erfüllung der Nachschußpflicht anderer, dem Bundesverband deutscher Banken e.V., Berlin, angehörender Gesellschafter.

Darüber hinaus bestehen Einzahlungsverpflichtungen aus Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften in Höhe von 87.812 T €, aus Beteiligungen an Mezzanine-Fonds in Höhe von 23.887 T € und aus Beteiligungen an Private Equity-Fonds in Höhe von 56.382 T € sowie Verpflichtungen aus offenen Platzierungsgarantien in Höhe von 4.315 T € und aus der Übernahme von Wandelschuldverschreibungen in Höhe von 82 T €. Die Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und sonstigen Dienstleistungsverträgen betragen 95.830 T €. Die Verträge haben eine Laufzeit von bis zu 22 Jahren.

Patronatserklärungen

Die Bank hat gegenüber Dritten im Rahmen besonderer Vereinbarungen Unterstützungsverpflichtungen für die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln, sowie für die Sal. Oppenheim jr. & Cie. Beteiligungs GmbH, Köln, abgegeben. Daneben besteht eine Patronatserklärung für die Oppenheim Vermögenstreuhand GmbH. Am 17. Januar 2005 wurde eine weitere Patronatserklärung für die Sal. Oppenheim jr. & Cie. Securities Inc., New York, abgegeben.

Gegenüber der Fitch Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, hat die Bank am 11. Januar 2005 zu Zwecken der Einschätzung der Bonität der BHF-BANK AG (BHF), Frankfurt am Main, bestätigt, daß sie die mittelbare Beteiligung an der BHF als strategische Beteiligung ansieht und beabsichtigt, das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit beizubehalten. Ferner hat sie bestätigt, daß mit Wirkung zum 1. Januar 2005 ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der BHF und der Oppenheim Beteiligungs-AG, Wuppertal, abgeschlossen wird, der mindestens ein Jahr unverändert beibehalten werden soll, und daß sie als Konzernobergesellschaft die BHF dahingehend beeinflussen wird, daß diese ihre Geschäfte mit der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausführen wird.

Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung

Folgende für Dritte erbrachte Dienstleistungen erreichen einen wesentlichen Umfang:

  • Beteiligungsverwaltung
  • Depotverwaltung
  • Treuhandgeschäfte
  • Vermögensverwaltung

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