Vorschriften zur Rechnungslegung
Der Konzernabschluß für das Geschäftsjahr 2004 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Aktiengesetzes und der Verordnung über die Rechnungslegung
der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute aufgestellt.
Die im Weiteren aufgeführten ’Allgemeinen Angaben’ enthalten Erläuterungen zu weiten Teilen des Konzernabschlusses, insbesondere zu:
- Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- Konsolidierungsgrundsätze
- Segmentberichterstattung
- Angaben zum Eigenkapitalspiegel
- Angaben zu Unternehmenserwerben