Der deutsche Corporate-Governance-Kodex dient dazu, die Prinzipien der verantwortungsvollen Unternehmensführung und -überwachung börsennotierter Gesellschaften für nationale und internationale Investoren transparent zu machen. Ziel des Regelwerks ist es, das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex adressiert wesentliche Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung, wie beispielsweise eine mangelnde Ausrichtung auf Aktionärsinteressen, die duale Unternehmensstruktur mit Vorstand und Aufsichtsrat oder die Frage nach der eingeschränkten Unabhängigkeit von Aufsichtsräten und Abschlussprüfern.
Der Corporate-Governance-Kodex richtet sich nicht unmittelbar an Sal. Oppenheim jr. & Cie. als Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), da das Bankhaus keine börsennotierte Gesellschaft ist. Da wir aber das Ziel dieses Kodex befürworten, beachtet Sal. Oppenheim diese Grundsätze, soweit sich aus der Rechtsform der KGaA und ihrer Organe keine Besonderheiten ergeben.
Die Organe der Gesellschaft sind die persönlich haftenden Gesellschafter, der Aktionärsausschuss, der paritätisch mitbestimmte Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
Die persönlich haftenden Gesellschafter führen die Geschäfte der Gesellschaft gemeinsam. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist jedoch zur alleinigen und selbständigen Vertretung der Gesellschaft nach außen berechtigt. In ihrer Funktion als persönlich haftende Gesellschafter sind sie Geschäftsleiter und gleichzeitig Teilhaber, weil sie mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
Der Aktionärsausschuss führt die ihm von der Satzung und von der Hauptversammlung übertragenen Aufgaben durch und vertritt die Kommanditaktionäre sowie die Gesellschaft gegenüber den persönlich haftenden Gesellschaftern, soweit nicht die Hauptversammlung oder der Aufsichtsrat zwingend zuständig sind.
Der Aktionärsausschuss und die persönlich haftenden Gesellschafter haben gemeinsam festgelegt, dass für bestimmte Geschäfte, die über den Rahmen des Üblichen hinausgehen, die Zustimmung des Aktionärsausschusses erforderlich ist.
Die Hauptversammlung beschließt über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Entlastung der übrigen Organe und wählt den Abschlussprüfer. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafter.
Der Aufsichtsrat der Sal. Oppenheim jr. & Cie. KGaA als Konzernobergesellschaft ist paritätisch besetzt. Er besteht aus zwölf Mitgliedern, sechs davon sind Vertreter der Anteilseigner, die anderen sechs sind Arbeitnehmervertreter. Der Kreis der Arbeitnehmervertreter ist wiederum zu gleichen Teilen von Mitarbeitern Sal. Oppenheims sowie der BHF-BANK besetzt.
